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Zusammenfassung:Lars Windhorst hat gerichtlichen Ärger wegen eines Geschäfts mit dem russischen Unternehmer Gavril Y
Lars Windhorst hat gerichtlichen Ärger wegen eines Geschäfts mit dem russischen Unternehmer Gavril Yushvaev.
Der deutsche Unternehmer Lars Windhorst steckt in einer juristischen Auseinandersetzung wegen eines Geschäfts, das er mit dem russischen Investor Gavril Yushvaev abgeschlossen hat.
Im Sommer 2022 hatten Windhorst und Yushvaev laut übereinstimmenden Medienberichten einen Aktiendeal verabredet. Der russische Oligarch sollte dabei zweistellige Millionengewinne machen.
Windhorst, das stellte demnach auch ein Gericht in der Schweiz fest, konnte jedoch das versprochene Geld nicht vollständig zahlen – und soll jetzt Schadensersatz leisten.
Geschäfte mit Lars Windhorst können nach hinten losgehen. Das wissen etwa die Verantwortlichen beim Fußball-Bundesligisten Hertha BSC. Oder das Management und die Mitarbeiter der Werften Nobiskrug und FSG. Oder die der Luxusmarke La Perla. Windhorst hat sich über Pannen wie diese seinen Ruf zunehmend ruiniert. Und über seine bisweilen fragwürdigen Kontakte, etwa zum verurteilten Geldwäscher Khadem Al-Qubaisi aus Katar.
Nun gibt es einen weiteren Fall, der auf diesen Ruf Windhorsts einzahlt. Berichtet haben über ihn die „Wirtschaftswoche“ sowie die Schweizer „Luzerner Zeitung” unter Berufung auf ein Verfahren vor dem Kantonsgericht Zug. Wie so oft bei Windhorst, geht es darin um ein dubioses Geschäft – diesmal mit einem russischen Oligarchen.
Aktiendeal läuft schief
Dessen Name ist Gavril Yushvaev. Yushvaev ist unter anderem mit Goldgeschäften zum Milliardär geworden. 1980 saß er wegen eines gewalttätigen Raubzugs für neun Jahre in der Sowjetunion in der Haft. Heute lebt Yushvaev in der Schweiz, ist unter anderem bei Lyft und Delivery Hero investiert. Und, im Sommer 2022, machte er laut einem Gerichtsurteil des Kantonsgerichts Zug, über das die „Wiwo“ und die „Luzerner Zeitung” berichten, einen Deal mit Windhorst.
Dieser brauchte demnach damals Geld. Der Fonds H2O wollte Geld aus Investitionen in Windhorst-Firmen zurückhaben. Der deutsche Unternehmer wandte sich den Berichten nach dann an Yushvaev und schlug ihm einen Deal vor. Eine, so zitieren die beiden Zeitungen aus einer im Gerichtsverfahren veröffentlichten Mail von Windhorst, „100 Prozent sichere und komplett wasserdichte Lösung, die völlig risikofrei ist.
Yushvaev sollte die H2O-Anteile an Windhorst Medizinrobitik-Firma Avateramedical kaufen. Kaufpreis: etwa 65 Millionen Euro. Windhorst versprach, so heißt es weiter, die Anteile zurück- und dann mit Profit weiterzuverkaufen. Yushvaev sollte einen „substanziellen Profit erwirtschaften, innerhalb von Tagen.
Doch den gab es offenbar nicht. Laut „Wiwo“ und „Luzerner Zeitung” konnte Windhorst nicht zahlen, überwies erst 2023 Geld an Yushvaev – statt 65 Millionen Euro plus eventuelle Profite jedoch nur 15 Millionen. Avateramedical ging im Oktober 2023 insolvent. Yushvaevs Anteile an der Firma sind nichts mehr Wert.
52 Millionen Euro Schadensersatz
Der russische Oligarch klagte also gegen Windhorst. Das Katonsgericht Zug gab ihm recht: Der deutsche Unternehmer soll einen Schadensersatz von 52 Millionen Euro zahlen, zuzüglich Zinsen in Millionenhöhe.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher von Windhorst wollte das Verfahren auf Anfrage der „Wiwo nicht kommentieren.
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