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Zusammenfassung:Die Bundesregierung erhält in der Pandemie besondere Rechte.picture alliance/dpa/POOL AP | Michael S
Die Bundesregierung erhält in der Pandemie besondere Rechte.
picture alliance/dpa/POOL AP | Michael Sohn
Das Infektionsschutzgesetz ist eines der wichtigsten Werkzeuge in der Corona-Pandemie. Dort festgehaltene Regelungen geben der Bundesregierung aktuell bis 31. März erhebliche Sonderrechte, um die Krise zu bekämpfen.
Nun will die Koalition die Feststellung der epidemischen Lage um drei weitere Monate bis Sommer verlängern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der Business Insider vorliegt.
Damit bleiben zahlreiche weitere Sonderregelungen in Kraft, so auch Finanzhilfen für Ärzte oder Pflegeheime.
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Die Corona-Pandemie ist längst nicht ausgestanden. Das schleppende Tempo beim Impfen bedeutet, dass es noch lange dauern wird, bis Normalität einkehrt. Auch die Bundesregierung reagiert und will den Corona-Notstand, die sogenannte Feststellung der epidemischen Lage, verlängern. Bislang endet dieser Ende März, soll aber um weitere drei Monate verlängert werden.
Business Insider liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Begründet wird die Verlängerung mit der „nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus. Die Verlängerung gilt zunächst für drei Monate und muss vom Bundestag danach alle drei Monate erneuert werden.
Damit werden auch viele Sonderregelungen verlängert. So erhalten Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerium umfassende Rechte, um Verordnungen zu erlassen.
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Außerdem erhält das Robert-Koch-Institut weiter einen Zuschuss von 1,7 Millionen Euro pro Monat, um ein Melde- und Informationssystem für Infektionen, Todesfälle und Impfungen zu betreiben.
In Kraft bleiben auch die Regelungen, dass Eltern für den Verdienstausfall entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder betreuen müssen, weil die Kitas und Schulen geschlossen haben.
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Zudem werden auch die Impfziele, wie sie von der Ständigen Impfkommission festgelegt wurden, in dem Gesetz festgehalten. Verlängert wird auch die Regelung, dass Ärzte bei pandemiebedingten Ausfällen Unterstützung erhalten. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für Pflegeheime. Außerdem werden die Regelungen zur Qualitätsprüfung in Pflegeheimen angesichts der hohen Ansteckungsgefahr für die Bewohner gelockert.
Wegen der zusätzlichen Belastung für die Pflegekassen ist in dem Gesetz auch die einmalige Sonderzahlung vom Bund in Höhe von drei Milliarden Euro geregelt. Nach Informationen von Business Insider soll das Gesetz kommende Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht und in der ersten Märzwoche verabschiedet werden.
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