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Zusammenfassung:KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) verkünden, ob Gelde
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) verkünden, ob Gelder anstatt für die Bekämpfung der Corona-Krise zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden dürfen. Die Union im Bundestag war vor das höchste deutsche Gericht gezogen. Die Karlsruher Entscheidung wird schriftlich verkündet. (Az. 2 BvF 1/22)
Die Bundesregierung schichtet rückwirkend mit Zustimmung des Bundestags 60 Milliarden Euro nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt so um, dass sie in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Genehmigt worden waren die Kredite ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise.
Die Union im Bundestag sieht darin eine Umgehung der Schuldenbremse. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte beim Vorstellen der Klage betont, diese richte sich nicht gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise. Die Union wende sich ausschließlich gegen eine haushälterische Maßnahme. Sie stelle nicht den Klima- und Transformationsfonds an sich in Abrede, sondern die Finanzierung.
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