简体中文
繁體中文
English
Pусский
日本語
ภาษาไทย
Tiếng Việt
Bahasa Indonesia
Español
हिन्दी
Filippiiniläinen
Français
Deutsch
Português
Türkçe
한국어
العربية
Zusammenfassung:KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Dienstag (9.30 Uhr), wie lange die Schufa
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Dienstag (9.30 Uhr), wie lange die Schufa die Information speichern darf, dass jemand eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen hat. Ein Betroffener will erreichen, dass die Wirtschaftsauskunftei den Eintrag für ihn löschen muss. Er könne deshalb keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und nicht einmal ein Bankkonto eröffnen.
Privatleute haben die Möglichkeit, sich durch eine Verbraucherinsolvenz innerhalb eines begrenzten Zeitraums von ihren Schulden zu befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende eines erfolgreichen Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird auf einem behördlichen Internetportal veröffentlicht. Dort steht sie für sechs Monate. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern die Daten drei Jahre lang.
Früher war das auch zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Die Frage ist, ob die Information jetzt früher gelöscht werden muss. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.
Haftungsausschluss:
Die Ansichten in diesem Artikel stellen nur die persönlichen Ansichten des Autors dar und stellen keine Anlageberatung der Plattform dar. Diese Plattform übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikelinformationen und haftet auch nicht für Verluste, die durch die Nutzung oder das Vertrauen der Artikelinformationen verursacht werden.