Als unabhängige Informationsdienstplattform Dritter ist WikiFX bestrebt, den Nutzern umfassende und objektive Abfragedienste für regulatorische Händlerinformationen bereitzustellen. WikiFX beteiligt sich nicht direkt an Devisenhandelsaktivitäten und bietet auch keinerlei Handelskanalempfehlungen oder Anlageberatung an. Die Händlerbewertung durch WikiFX basiert auf objektiven Informationen aus öffentlichen Kanälen und berücksichtigt vollständig die Unterschiede in der Regulierungspolitik in verschiedenen Ländern und Regionen. Händlerbewertungen sind das Kernprodukt von WikiFX. Wir lehnen jegliche Geschäftspraktiken ab, die der Objektivität und Unparteilichkeit schaden könnten, und begrüßen die Aufsicht und Vorschläge von Benutzern auf der ganzen Welt. Hotline melden: report@wikifx.com
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Financial Services Agency

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

Broker offenlegen
Warning Geschäftsanpassung
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Abgleich der Zulassungsnummer
  • Offenlegungszeit 2005-11-16
  • Grund der Bestrafung Situation, in der anerkannt wird, dass die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften unzureichend ist
Offenlegungsdetails

Verwaltungsklage gegen Rakuten Securities Co., Ltd.

16. November 2005 Finanzdienstleistungsagentur Rakuten Securities Australia Verwaltungsverfahren gegen Aktiengesellschaften 1. Rakuten Securities Australia Gestützt auf § 59 Abs. 1 WpHG haben wir die Aktiengesellschaft aufgefordert, gemäß Finanzaufsichtsamt Nr. 2690 vom 20.09.2005 und Finanzaufsichtsamt Nr. 3045 vom 27.10.2005 folgende Verstöße zu melden von Gesetzen und Vorschriften gefunden. Situation, in der erkannt wird, dass die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems im Zusammenhang mit der Wertpapierbranche unzureichend ist. Ich wurde soeben aufgefordert, die Ursache des Vorfalls und Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens zu melden. Als Reaktion darauf wird das Unternehmen planmäßig und schrittweise Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen ergreifen, wie beispielsweise die Stärkung des Systems und die Erhöhung der Zahl der Call-Center-Betreiber Am 26. September wurde den Behörden der Bericht vorgelegt, dass eine gründliche Betriebsführung, wie beispielsweise ein Kapazitätsmanagement, durchgeführt werde. Danach, am 24.10.2018, kam es auch bei uns zu einem längeren Systemausfall, bedingt durch das Hinzufügen neuer Produkte ohne die Dies hat fast die gleiche Ursache wie der Fehler vom 29. August 2019. Entgegen dem Inhalt des obigen Berichts haben wir geeignete Maßnahmen ergriffen, um ein erneutes Auftreten von Fehlern zu verhindern, die über einen längeren Zeitraum zu Systemausfällen geführt haben Es wird anerkannt, dass es nicht rechtzeitig ausgeführt wurde. Die obige Situation unseres Unternehmens basiert auf Artikel 10-11 der Cabinet Office Ordinance on Act Regulations for Securities Companies auf der Grundlage von Artikel 43-2 des Securities and Exchange Act, der besagt, dass „die Verwaltung elektronischer Informationsverarbeitungssysteme im Zusammenhang mit das Wertpapiergeschäft ist angemessen Es wird anerkannt, dass es unter die Situation fällt, in der anerkannt wird, dass dies nicht der Fall ist. 2. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. [Geschäftsverbesserungsauftrag] (1) Bestätigen und untersuchen Sie den aktuellen Zustand des Systems vollständig und ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um neue Systemausfälle zu verhindern. (2) Sicherstellung des stabilen Betriebs des Systems so schnell wie möglich und Streben nach zeitnaher Wiederherstellung im Falle eines Systemausfalls und angemessener Kundendienst. (3) Klären Sie, wer für das Wiederauftreten von langfristigen Systemausfällen aufgrund von Systemausfällen verantwortlich ist. (4) Bis zum 30. November den Status der für den 26. November geplanten Systemverbesserungen schriftlich melden und auf der Grundlage dieses Berichts geeignete Maßnahmen ergreifen. Bezüglich (1) bis (3) oben, teilen Sie uns bitte bis zum 15. Dezember 2005 schriftlich den Stand der Antwort mit.
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Anhang
Mehr aufsichtsrechtliche Offenlegungen

Warning

2017-11-30

Danger

2023-02-26
Warnung- TBcorp Ltd
Currentcoins

Danger

2023-08-14

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