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Financial Services Agency

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

Broker offenlegen
Sanction Vorübergehend geschlossen
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Abgleich der Zulassungsnummer
  • Offenlegungszeit 2009-03-24
  • Grund der Bestrafung Situation, in der anerkannt wird, dass die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems im Zusammenhang mit dem Geschäft mit Finanzinstrumenten unzureichend ist
Offenlegungsdetails

Verwaltungsverfahren gegen Monex, Inc.

24. März 2009 Financial Services Agency Administrative Maßnahmen gegen Monex, Inc. Als Ergebnis einer Inspektion durch die Securities and Exchange Surveillance Commission gegen Monex, Inc. (im Folgenden als „das Unternehmen“ bezeichnet) wurde die folgende Tatsache festgestellt gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen. Am 13. März 2009 wurde eine Empfehlung ausgesprochen, behördliche Maßnahmen einzuleiten.Wird in neuem Fenster geöffnet. ○ Situation, in der die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems für das Geschäft mit Finanzinstrumenten als unzureichend anerkannt wird Gemäß der Anordnung vom 7. Juli desselben Jahres „In Bezug auf den Bericht auf der Grundlage der Anordnung zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit gemäß Artikel 56, Absatz 1 des Wertpapier- und Börsengesetzes“ (im Folgenden als „Verbesserungsbericht“ bezeichnet) an den Beauftragten der Finanzdienstleistungsbehörde, mit der Bitte um Verbesserungen vom Outsourcing-Vertragspartner, wobei der Umsetzungsstatus der Verbesserung durch das Unternehmen kontinuierlich bestätigt wird , und Berichterstattung über Verbesserungsmaßnahmen des Unternehmens. In Bezug auf den Umsetzungsstatus der oben genannten Verbesserungsmaßnahmen usw. erhält das Managementteam jedoch nur Berichte von der Technologieabteilung, die das Hauptorgan der Verbesserungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems ist (2) nicht bestimmte Richtlinien für Verbesserungsaktivitäten festgelegt, (3) keine Bewertungsstandards für Verbesserungsaktivitäten festgelegt, Wie oben beschrieben, wird immer noch anerkannt, dass die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems unzureichend ist. 1. Status der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen durch Outsourcing-Vertragspartner Wir haben nicht verstanden, wie Verbesserungen von Outsourcing-Vertragspartnern umgesetzt wurden, und viele Versäumnisse traten auf. 2. Stand der Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen in unserem Unternehmen Im Verbesserungsbericht hat unser Unternehmen folgende Punkte als Verbesserungspunkte aufgeführt, der Verbesserungsstand wird jedoch nicht als ausreichend anerkannt. Darüber hinaus kann nicht anerkannt werden, dass das Business Improvement Support Office, das in der Lage ist, den Verbesserungsstatus auf der Grundlage des Verbesserungsberichts zu prüfen, eine wirksame Überprüfung jedes Verbesserungspunkts durchgeführt hat. (1) Die Stärkung des ASP-Managementsystems (Application Service Providers, Outsourced Contractors) wurde erstellt, um den Outsourcing-Vertragspartner zu bewerten, aber die vom Unternehmen durchgeführte Bewertung des ASP war eine Selbstbewertung des ASP, und das Unternehmen forderte unterstützende Materialien dazu an Ergebnisse der Selbstevaluation Keine subjektive Bewertung. (2) Maßnahmen zur Verhinderung von Systemausfällen aufgrund von Kapazitätsengpässen Im Verbesserungsbericht haben wir erklärt, dass wir die Angemessenheit der Kapazitätsmanagementstandards jedes ASP überprüfen würden.Für den Standard wurde kein spezifischer Schwellenwert festgelegt, und neun Systemausfälle aufgrund von unzureichend Kapazität trat zwischen April 2008 und Oktober 2008 auf. (3) Maßnahmen zur Vermeidung von Systemausfällen aufgrund von Konstruktionsfehlern oder Testunterlassungen Im Verbesserungsbericht gab das Unternehmen an, dass es die Verantwortlichkeiten und Verfahren als Überprüfungsregeln klären würde, aber die Verbesserungspunkte nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden dazu, dass die (4) Maßnahmen zur Verhinderung von Systemausfällen aufgrund von Betriebsfehlern Im Verbesserungsbericht wird das Unternehmen proaktiv ein Änderungsmanagement des Systems des Unternehmens implementieren und im Voraus den Umfang der Korrektur, den Umfang der Auswirkungen und die Wiederherstellungsmethoden bestätigen, falls a Obwohl geplant, solche Maßnahmen durchzuführen, kam es zu Systemausfällen, die sich ausweiteten, weil das Ausmaß der Auswirkungen nicht bestätigt wurde usw. (5) Sicherstellung der Wirksamkeit von Wiederholungspräventionsmaßnahmen Die Gesellschaft hat im Verbesserungsbericht erklärt, dass sie den Umsetzungsstand von Maßnahmen zur Wiederholungsprävention von Systemausfällen bestätigen und überprüfen und dem Compliance-Meeting berichten wird.Die Bestätigung kann nicht anerkannt werden über den Umsetzungsstand von (6) Stärkung des Verifizierungssystems Im Verbesserungsbericht gab das Unternehmen an, dass die Systemabteilung eine Sitzung abhalten würde, um Maßnahmen zur Wiederholungsprävention zu verifizieren Der Inhalt wurde nicht verifiziert. (7) Externes Systemaudit Obwohl das Unternehmen im Verbesserungsbericht angegeben hat, dass es ein externes Systemaudit durchführen würde, hat es in der Zeit von der Einreichung des Verbesserungsberichts bis zum Inspektionsstichtag überhaupt kein externes Systemaudit durchgeführt. Der Status des Betriebs des oben genannten Geschäfts in unserem Unternehmen basiert auf Artikel 40, Punkt 2 des Gesetzes über Finanzinstrumente und Börsen und Artikel 123, Punkt 14 des Cabinet Office. Es wird anerkannt, dass es unter die Situation fällt, in der es ist erkannt, dass das Management der informationsverarbeitenden Organisation unzureichend ist. Darüber hinaus sind wir als großes reines Internet-Wertpapierunternehmen verpflichtet, Systeme mit starker Fehlertoleranz zu entwickeln und zu betreiben und ein ausreichendes System zu entwickeln, um im Fehlerfall angemessen zu reagieren. Wie oben erwähnt, wurden die Abhilfemaßnahmen, die der Agentur als Reaktion auf frühere behördliche Verfügungen vorgelegt wurden, jedoch nicht ordnungsgemäß umgesetzt, und es ist notwendig, das System, das diese Probleme verursacht hat, zu überprüfen und die Abhilfemaßnahmen unbedingt umzusetzen. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. [Geschäftsaussetzungsverfügung] Vom 1. April 2009 (Mittwoch) bis 30. Juni 2009 (Dienstag) wird die Neugeschäftsentwicklung begleitet von der Systementwicklung (mit Ausnahme der von der Agentur einzeln genehmigten) gestoppt. [Betriebsverbesserungsanordnung] (1) die Ursache für die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der der Behörde aufgrund der vorangegangenen Betriebsverbesserungsanordnung gemeldeten Verbesserungsmaßnahmen zu untersuchen, das Betriebsführungssystem und das interne Kontrollsystem zu überprüfen und die Zuständigkeit zu klären, einschließlich (2) Erforderliche Überprüfungen der Verbesserungsmaßnahmen, die der Agentur als Reaktion auf die vorherige Geschäftsverbesserungsanordnung gemeldet wurden, und diese angemessen umsetzen. (3) Führen Sie im Rahmen der Verbesserungsmaßnahmen in (2) oben ein externes Systemaudit des gesamten Systems durch, um die Wirksamkeit des Systemmanagements zu überprüfen, und entwickeln Sie ein System auf der Grundlage der Ergebnisse. (4) Richten Sie bei der Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen in (2) oben ein System ein, das zur ordnungsgemäßen Überwachung des Verbesserungsstatus erforderlich ist. (5) Bekräftigung der Bedeutung des Systemmanagements für Führungskräfte und Mitarbeiter und Durchführung der erforderlichen Systemwartung und -schulung usw., um ein angemessenes Geschäftsbetriebssystem sicherzustellen. (6) In Bezug auf (1) bis (5) oben, bis zum 23. April 2009 (Donnerstag), bis (Dienstag) und danach alle drei Monate) und von Zeit zu Zeit, falls erforderlich, schriftlich.
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Anhang
Mehr aufsichtsrechtliche Offenlegungen

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