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Zusammenfassung:Lade Premium-Inhalte...Symbolbild: Nahaufnahme einer Stromrechnungpicture alliance / CHROMORANGE | U
Symbolbild: Nahaufnahme einer Stromrechnung
picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Angeblich sollen Preiserhöhungen für Strom und Gas nächstes Jahr verboten sein – so ging es am Wochenende durch die Medien. Das stimmt aber nur dann, wenn sie „ungerechtfertigt sind.
Doch wann ist das der Fall? Und wie müssen Verbraucher nun reagieren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Der Bund der Energieverbraucher riet zu einer drastischen Reaktion: Verbraucher sollten bereits jetzt Widerspruch gegen die Preiserhöhungen der Grundversorger einlegen. Andere Verbraucherschützer setzen darauf, dass ungerechtfertigt Preise sowieso erstattet werden.
Auch falsche Nachrichten können viel Arbeit verursachen: Seit Samstag kursieren Meldungen, dass Preiserhöhungen für Gas und Strom im nächsten Jahr illegal sein sollen.
Für die Kontrolle und mögliche Schritte gegen Energieversorger, die trotzdem höhere Preise verlangen, sollte laut diesen Meldungen das Bundeskartellamt zuständig sein. Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) dementierte die Nachricht schnell, doch der Schaden war schon angerichtet.
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